Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
WS Which Sensor GmbH — 07.04.2026
Ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern
I. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich für Verträge, die zwischen der WS Which Sensor GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und Unternehmern (nachfolgend „Käufer“) über die Internetseite whichsensor.de oder auf sonstigem Wege (z.B. Anfrage per E-Mail, Telefon oder schriftlichem Angebot) geschlossen werden.
(2) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei begründetem Verdacht auf Verbrauchereigenschaft die Bestellung abzulehnen oder gesonderte Verbraucherbedingungen anzuwenden.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hätte ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
(4) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers maßgebend.
II. Vertragsschluss
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren. Die Angebote des Verkäufers im Internet sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Der Käufer kann unverbindlich Waren in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer ein verbindliches Angebot ab.
(3) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt innerhalb von 2 Werktagen durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher dem Käufer die Auftragsannahme oder die Lieferung bestätigt wird. Falls der Käufer innerhalb dieser Frist keine entsprechende Nachricht erhalten hat, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
(4) Sofern der Käufer eine Anfrage für ein individuelles Angebot gestellt hat, ist der Verkäufer zur Unterbreitung eines Angebots nicht verpflichtet. Ein unterbreitetes Angebot ist für den Verkäufer für 5 Tage nach Übermittlung bindend; der Käufer kann dieses Angebot innerhalb dieser Frist durch Bestellung annehmen.
(5) Der Käufer hat sicherzustellen, dass die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist und der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
(6) Schriftformerfordernis für Nebenabreden: Mündliche Abreden, Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch den Verkäufer in Textform.
III. Preise, Zahlung und Verzug
§ 3 Preise
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich etwaiger Versand- und Verpackungskosten.
(2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind im jeweiligen Angebot oder im Bestellprozess separat ausgewiesen.
(3) Bei Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldtransfergebühren, die vom Käufer zu tragen sind.
§ 4 Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Die verfügbaren Zahlungsarten sind auf der Internetpräsenz des Verkäufers ausgewiesen. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung und Erhalt der Ware fällig (§ 271a BGB).
(2) Ab Fälligkeit ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten, sofern dem Käufer eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur zulässig, wenn diese Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(5) E-Rechnung: Ab dem 01.01.2025 ist der Verkäufer berechtigt und auf Verlangen des Käufers verpflichtet, Rechnungen im elektronischen Format (XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1) auszustellen. Der Käufer ist verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
IV. Lieferung
§ 5 Lieferbedingungen und Gefahrübergang
(1) Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen sind im jeweiligen Angebot oder auf der Internetpräsenz ausgewiesen.
(2) Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Lieferung ab Lager des Verkäufers (EXW, Incoterms® 2020). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen, z.B. die Versendung, übernommen hat.
(3) Liefertermine und -fristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich. Verbindliche Lieferfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
(4) Lieferverzögerungen, die auf höherer Gewalt oder auf unvorhersehbaren, vom Verkäufer nicht zu vertretenden Ereignissen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe bei Vorlieferanten) beruhen, berechtigen den Verkäufer, die Lieferfrist um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Der Käufer wird über den Eintritt solcher Ereignisse unverzüglich informiert. Dauern solche Ereignisse länger als 8 Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Käufer zumutbar sind.
V. Eigentumsvorbehalt
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages an den Verkäufer ab – der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
(3) Werden Vorbehaltswaren vom Käufer verarbeitet oder mit anderen Sachen zu einem einheitlichen Ding verbunden, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an dem einheitlichen Ding im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert des einheitlichen Dings zum Zeitpunkt der Verbindung.
(4) Übersteigt der Wert der dem Verkäufer zur Sicherheit gewährten Sachen seine Forderungen um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware herauszugeben. In der Zurückforderung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer erklärt dies ausdrücklich.
VI. Mängelhaftung und Gewährleistung
§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu untersuchen (§ 377 HGB). Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich beim Verkäufer zu rügen.
(2) Versteckte Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich zu rügen.
(3) Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt und Mängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um arglistig verschwiegene Mängel handelt.
§ 8 Sachmangelbegriff
(1) Eine Ware ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Als Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Verkäufers und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers stellen keine vereinbarte Beschaffenheit dar.
(2) Die objektiven Anforderungen des § 434 Abs. 3 BGB (übliche Beschaffenheit vergleichbarer Waren) finden im unternehmerischen Verkehr keine Anwendung, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart.
§ 9 Gewährleistung
(1) Bei Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung (Nacherfüllung). Das Wahlrecht ist dem Käufer gegenüber mit Erklärung der Nacherfüllung auszuüben.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, d.h. ist sie unmöglich, unzumutbar, wird sie verweigert oder verzögert sich unangemessen, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt bei unerheblichem Mangel ist ausgeschlossen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
(4) Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für:
- Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
- Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
- arglistiges Verschweigen eines Mangels,
- Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
- Bestehen einer Garantie,
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
VII. Haftung
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Der Verkäufer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
VIII. Zurückbehaltungsrecht
§ 11 Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers kann nur ausgeübt werden, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt und diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
IX. Datenschutz, Vertraulichkeit
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Preisinformationen, technische Daten, Geschäftsgeheimnisse – vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des jeweiligen Vertrages zu nutzen.
(2) Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von 3 Jahren.
X. Schlussbestimmungen
§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Verkäufers.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers (Chemnitz), soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
§ 15 Änderungen der AGB
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Internetpräsenz des Verkäufers abrufbar. Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.
XI. Identität des Verkäufers
WS Which Sensor GmbH
Technologie-Campus 1
09126 Chemnitz
Deutschland
Telefon: +49 371 24356590
E-Mail: [email protected]
Internet: www.whichsensor.de
Stand: 07.04.2026 — Diese B2B-AGB gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Für Verbraucher gelten gesonderte AGB.